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8. März 2024
Genehmigung der temporären Befreiung von gewissen Aufrechterhaltungspflichten gemäss Art. 7 Kotierungsreglement sowie der Dekotierung der Namenaktien der Crealogix Holding AG

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

SIX Exchange Regulation AG erteilt Crealogix Holding AG zeitlich befristete Ausnahmen von gewissen Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung und genehmigt die Dekotierung der Namenaktien der Crealogix Holding AG 

Befreiung von gewissen Aufrechterhaltungspflichten gemäss Art. 7 Kotierungsreglement 

Crealogix Holding AG (CREALOGIX) hat heute bekannt gegeben, dass die SIX Exchange Regulation AG (SER) mit Entscheid vom 7. März 2024 zeitlich befristete Ausnahmen von gewissen Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung gewährt hat. Die Befreiungen treten mit der Publikation dieser Ad hoc-Mitteilung in Kraft. 

Die Ziffern I bis III des Entscheids der SER lauten wie folgt:  

„I. Die Crealogix Holding AG (Emittent) wird bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote vom 21. August 2008 (Übernahmeverordnung, UEV), bis und mit 7. August 2024 von folgenden Pflichten befreit: 

a) Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2023 (Art. 49 ff. KR i.V.m. Art. 10 ff. Richtlinie Rechnungslegung [RLR] und Art. 9 Ziff. 2.01 (2) Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]);  

b) Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR i.V.m. der Richtlinie betr. Ad hoc- Publizität [RLAhP]), davon ausgenommen ist die Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung betreffend die Bekanntgabe des Zeitpunkts der Dekotierung der Namenaktien des Emittenten, sobald dieser bestimmt ist; 

c) Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR); 

d) Führung des Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);  

e) Erfüllung der nachfolgend genannten Regelmeldepflichten (Art. 55 KR i.V.m. Art. 9 der Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]): 

  • Ziff. 1.05 (Änderung des Revisionsorgans); 

  • Ziff. 1.06 (Änderung des Bilanzstichtags); 

  • Ziff. 1.08 (4) (Änderung Weblink zum Unternehmenskalender); 

  • Ziff. 1.08 (5) (Änderung Weblink zu den Jahres- und Halbjahresberichten); 

  • Ziff. 2.01 (Einreichung Finanzbeschlüsse); 

  • Ziff. 3.05 (Beschlüsse betreffend Opting Out/Opting Up); 

  • Ziff. 3.06 (Änderung betreffend Vinkulierungsbestimmungen); 

  • Ziff. 5.01 (Schaffung/Streichung bedingtes Kapital oder Einführung/Dahinfallen des Kapitalbands); 

  • Ziff. 5.02 (Meldung des bedingten Kapitals). 

II. Die Befreiung gemäss Ziff. I beginnt mit Veröffentlichung der Ad hoc-Mitteilung gemäss den Vorgaben in Ziff. VI. 

III. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule am 7. August 2024 wird der Emittent bis zum 30. September 2024 von den Pflichten gemäss Ziff. I befreit, sofern und soweit keiner der folgenden Tatbestände bis am 7. August 2024 eingetreten ist oder bis zum 30. September 2024 eintritt: 

a) Eintritt eines Minderheitsaktionärs oder mehrerer Minderheitsaktionäre in das Verfahren um Kraftloserklärung der Namenaktien des Emittenten nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Devisenhandel vom 19. Juni 2015 (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) vor dem zuständigen Gericht; 

b) Rückzug der Klage um Kraftloserklärung der Namenaktien des Emittenten vor dem zuständigen Gericht durch die Klägerin oder durch eine Rechtsnachfolgerin; 

c) Abweisung der Klage um Kraftloserklärung der Namenaktien des Emittenten durch das zuständige Gericht; 

d) Weiterzug des Urteils des zuständigen Gerichts betreffend die Kraftloserklärung der Namenaktien des Emittenten. 

Sollte einer der Tatbestände gemäss dieser Ziffer Bst. a) bis d) bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule eintreten, leben die Pflichten des Emittenten gemäss Ziff. I umgehend nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, das heisst am 7. August 2024, wieder auf. 

Sollte einer der Tatbestände gemäss dieser Ziffer Bst. a) bis d) nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule eintreten, das heisst bis am 30. September 2024, leben die Pflichten der Emittentin gemäss Ziff. I umgehend wieder auf. 

Im Falle eines Wiederauflebens der Pflichten gemäss Ziff. I, hat der Emittent den Halbjahresbericht 2023 innert sechs Wochen ab dem Tag des jeweiligen Wiederauflebens der Pflichten gemäss Ziff. I zu publizieren und SIX Exchange Regulation AG einzureichen (Art. 50 KR i.V.m. Art. 11 ff. RLR und Art. 9 Ziff. 2.01 (2) RLRMP).“

Dekotierung 

CREALOGIX hat heute bekannt gegeben, dass sie die Genehmigung zur Dekotierung ihrer Namenaktien erhalten hat. 

CREALOGIX hatte am 26. Februar 2024 bei der SER die Dekotierung ihrer Namenaktien beantragt. Mit Entscheid vom 7. März 2024 hat die SER die Dekotierung aller CREALOGIX Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 8.00 genehmigt. 

Die SER wird den letzten Handelstag und das Dekotierungsdatum in Absprache mit CREALOGIX festlegen, unter Berücksichtigung des derzeit beim Handelsgericht des Kantons Zürich hängigen Verfahrens zur Kraftloserklärung der restlichen sich im Publikum befindenden Namenaktien von CREALOGIX. 

 

Medienkontakte: 

CREALOGIX:
Manuela Wanzek 
Head of Group Marketing & Communication  
manuela.wanzek@crealogix.com 

VENCORA:  
Jonathan Denbok 
Chief Marketing & Strategy Officer  
jonathan.denbok@vencora.com 

 

Über CREALOGIX 

CREALOGIX ist ein weltweit führender Anbieter digitaler Technologie für Banken und ein Swiss Fintech 100-Unternehmen. Seit 25 Jahren unterstützt CREALOGIX weltweit führende Banken und Vermögensverwaltungsfirmen. CREALOGIX bietet ihnen fundiertes Branchenwissen und innovative Technologien. 

Weitere Informationen finden Sie unter crealogix.com

 

Über VENCORA 

Als operative Unternehmensgruppe der Constellation Software Inc. mit Hauptsitz in Toronto erwirbt, stärkt und entwickelt VENCORA Technologieunternehmen im vertikalen Markt des Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektors. VENCORA ist in 70 Ländern mit 15 kollaborativen Marken, mehr als 1300 Mitarbeitern und mehr als 1800 Kunden in der Banken- und Versicherungsbranche vertreten. Bei VENCORA bauen wir Legenden auf und bewahren Vermächtnisse. VENCORA bietet neu erworbenen Unternehmen Geschäftsgelegenheiten und die Ressourcen, um diese zu verfolgen. Wir konzentrieren uns darauf, eine starke Familie von Finanzdienstleistungs-Softwareunternehmen zusammenzubringen, die wachsen und weiterhin im besten Interesse ihrer Kunden und Mitarbeitenden handeln können. Bei VENCORA geht es darum, Unternehmen in den Märkten, in denen sie konkurrieren, zu stärken und ihnen Wachstum zu ermöglichen – sei es durch organische Massnahmen wie neue Initiativen und Produktentwicklung, durch das Tagesgeschäft oder durch ergänzende Übernahmen.  

Weitere Informationen finden Sie unter vencora.com

 

Zukunftsgerichtete Aussagen 

Diese Mitteilung kann Aussagen enthalten, die zukunftsgerichtet sind. Die Wörter «antizipieren», «glauben», «erwarten», «einschätzen», «anstreben», «projizieren», «prognostizieren», «schätzen», «Risiko», «wahrscheinlich», «beabsichtigen», «Ausblick», «sollte», «könnte», «würde», «wird», «fortsetzen», «planen», «Wahrscheinlichkeit», «indikativ», «anstreben», «Ziel», «Plan» und ähnliche Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen. 

Alle Aussagen, Meinungen und Schätzungen in dieser Mitteilung gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung und beruhen auf Annahmen und Unwägbarkeiten, die sich ohne Vorankündigung ändern können, ebenso wie Aussagen über Markt- und Branchentrends, Prognosen, Richtlinien und Schätzungen. Zukunftsgerichtete Aussagen dienen lediglich als allgemeine Orientierungshilfe. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung sind keine Hinweise, Garantien oder Vorhersagen zukünftiger Leistungen und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, von denen viele ausserhalb der Kontrolle von Vencora UK Limited und Crealogix und deren leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Beratern liegen, und sie können erhebliche Elemente subjektiver Beurteilung und Annahmen bezüglich zukünftiger Ereignisse beinhalten, sich als richtig oder falsch erweisen und dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Es wird dringend davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen zu stützen. 

Diese Mitteilung stellt keine Finanzprodukt- oder Anlageberatung, keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und keine Buchhaltungs-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie stellt weder eine Aufforderung noch ein Angebot zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Sie wurde ohne Berücksichtigung der Ziele, der finanziellen oder steuerlichen Situation oder der Anforderungen einzelner Personen erstellt. Bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, sollten potenzielle Anleger die Angemessenheit der Informationen im Hinblick auf ihre eigenen Ziele, ihre finanzielle und steuerliche Situation und ihre Anforderungen prüfen und sich rechtlich und steuerlich entsprechend ihrer Rechtsordnung beraten lassen. Vencora UK Limited und CREALOGIX sind nicht lizenziert, Finanzproduktberatung in Bezug auf eine Anlage in Wertpapieren zu leisten. 

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